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Häufige Fragen rundum
Ihren Besuch bei uns.

Allgemeines

Was muss ich zu meinem Termin mitbringen?

Ihre Versicherungskarte oder den Namen Ihrer privaten Krankenversicherung.

Muss ich gesetzlich oder privat versichert sein?

Wir behandeln Menschen mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie Selbstzahler*innen.

Was ist ArztDirekt?

ArztDirekt ist eine sichere Online-Plattform, über die Sie unkompliziert Termine buchen, Dokumente empfangen und sich mit unserer Praxis digital verbinden können – ganz ohne Papierkram. Auch zur Teilnahme an der Videosprechstunde ist die App notwendig.

Ist die Online-Terminvergabe sicher?

Ja. Ihre Daten sind durch moderne Verschlüsselungstechnologien geschützt. Die Plattform erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht.

Brauche ich eine App?

Sie können die Online-Funktionen sowohl über den Browser als auch mit einer App nutzen. Die App ist praktisch, aber keine Pflicht.

Was mache ich, wenn ich technische Probleme habe?

Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns – wir unterstützen Sie unkompliziert und ohne Vorwissen.

Termin & Buchung

Wie buche ich einen Termin online?

Einfach über unsere Website oder die App – Sie wählen Ihr Anliegen, sehen verfügbare Zeiten und buchen mit wenigen Klicks.

Kann ich auch telefonisch einen Termin vereinbaren?

Ja, klar! Sie erreichen uns zu unseren Telefonzeiten.

Gibt es offene Sprechstunden?

Für die Gynäkologie gibt es pro Woche die gesetzlich vorgeschriebenen fünf offenen Sprechstunden. Dies gilt nicht für die Allgemeinmedizin. Wir halten jeden Tag bestimmte Zeiten für akute Anliegen frei, sodass wir versuchen Sie mit einem akuten Problem in jedem Falle noch am gleichen Tag sehen zu können.

Kann ich kurzfristig kommen, z. B. bei Notfällen?

Wir wollen in unserer Praxis vermeiden, dass es zu langen Wartezeiten und einem ungewöhnlich hohen Patient*innenaufkommen kommt, sodass wir darum bitten in jedem Fall vorher einen Termin zu buchen, auch für akute Fälle.

Kosten & Abrechnung

Welche Leistungen sind kostenfrei?

Alle Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind für Sie kostenfrei – z. B. reguläre hausärztliche Untersuchungen oder bestimmte HIV/STI-Tests.

Welche Tests muss ich selbst bezahlen?

Manche spezielle Tests (z. B. extragroße STI-Screenings, Wunschleistungen) müssen privat bezahlt werden. Wir klären Sie vorab transparent über die Kosten auf.

Kann ich anonym und trotzdem auf Kasse behandelt werden?

Leider nein.

Gibt es Zusatzkosten für queerspezifische Angebote?

Nein. Unsere queersensiblen Leistungen sind regulärer Teil unseres Angebots. Wenn etwas nicht kassenärztlich abgedeckt ist, informieren wir Sie vorher.

Wie werden IGeL-Leistungen bezahlt?

IGeL-Leistungen können direkt vor Ort per Karte (EC, Kreditkarten) oder per Rechnung bezahlt werden. Manche Leistungen können auch bereits vorab bezahlt werden.

Barrieren & Sprache

Ist die Praxis barrierefrei zugänglich?

Ja. Unsere Räumlichkeiten sind stufenlos zugänglich und verfügen über ein rollstuhlgerechtes WC.

Welche Sprachen werden gesprochen?

Unser Team spricht Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Türkisch. Je nach Verfügbarkeit können wir weitere Sprachen anbieten – sprechen Sie uns gern an.

Gibt es Dolmetschmöglichkeiten?

Ja. Wir arbeiten bei Bedarf mit Sprachmittler*innen oder können professionelle Dolmetschdienste organisieren – möglichst frühzeitig Bescheid geben hilft uns bei der Planung.

Wie sieht es mit sensorischen Barrieren aus (z. B. Neurodivergenz)?

Wir bemühen uns um reizärmere Wartebereiche und Verständnis für individuelle Bedürfnisse. Sagen Sie uns gern vorher Bescheid, was Sie brauchen.

Warum ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erforderlich?

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist notwendig, weil viele Medikamente, die im Rahmen der geschlechtsangleichenden Hormontherapie (GAHT) verwendet werden, „off-label“, also außerhalb ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung, eingesetzt werden.

Eine spezielle Zulassung für die Behandlung von trans oder nicht-binären Personen besteht bislang in Deutschland nicht.
Damit die Verordnung dieser Medikamente rechtlich und wirtschaftlich abgesichert ist, muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Einzelfall durch eine fachärztliche oder psychotherapeutische Indikationsstellung belegt und von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies bedeutet leider oft auch den mühseligen Weg durch den MD (medizinischer Dienst).

Ohne eine bewilligte Kostenübernahme kann die Verordnung für die Praxis zu einem Regressrisiko führen, da es sich um eine Behandlung außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs handelt.

Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Grundlage

Unsere Praxis orientiert sich inhaltlich an der S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“.

Gleichzeitig sind wir jedoch verpflichtet, die vorrangigen rechtlichen und abrechnungstechnischen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Diagnose muss gemäß ICD-10 mit F64.0 („Transsexualismus“) oder F64.9 verschlüsselt werden, damit die Behandlung korrekt abgerechnet werden kann.
  • Da es sich bei der GAHT um einen Off-Label-Use handelt, ist eine bewilligte Kostenübernahme durch die Krankenkasse zwingend erforderlich, bevor Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden können.

Hintergrundinformationen

  • In Deutschland sind derzeit keine Arzneimittel speziell für die GAHT zugelassen.
    (GKV-Spitzenverband: „Die Hormonersatztherapie bei Personen mit Transsexualismus stellt dem Grunde nach einen Off-Label-Use dar.“)
  • Eine Genehmigung der Krankenkasse ist in der Regel erforderlich und sollte den Patient*innen vorliegen.
    Daraus sollte hervorgehen, welche Therapien (z. B. Hormonbehandlung, Epilation, Operation) übernommen werden.
  • Die ärztliche Codierung der Diagnose (F64.0/F64.9) ist für die Abrechnung und rechtliche Nachvollziehbarkeit zwingend notwendig.
Was bedeutet „Off-Label-Use“?

„Off-Label-Use“ bedeutet, dass ein Medikament außerhalb des offiziell zugelassenen Anwendungsbereichs verwendet wird.

Das ist bei vielen Hormonpräparaten der GAHT der Fall, da sie ursprünglich für die Hormonbehandlung bei Cis-Frauen oder Cis-Männern zugelassen wurden, nicht jedoch explizit für trans*, inter* oder nicht-binäre Personen.Da es sich dabei um eine rechtlich besonders geregelte Anwendung handelt, darf eine Off-Label-Verordnung nur erfolgen, wenn eine Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegt.

Was passiert, wenn keine Genehmigung vorliegt?

Ohne Genehmigung besteht für die behandelnde Praxis ein wirtschaftliches Risiko (Rückforderung der Arzneimittelkosten durch die Krankenkasse).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Die Genehmigung erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Indikationsstellung, in der die medizinische Notwendigkeit der Hormontherapie bescheinigt wird.
Dieses Indikationsschreiben wird zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gesendet.

Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Therapie begonnen oder fortgeführt werden.

Was ändert das BSG-Urteil von 2023?

Das Urteil hat bei vielen Krankenkassen und Ärzt:innen Unsicherheiten ausgelöst, da es Fragen zur Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen und kosmetischen Maßnahmen neu bewertet.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) arbeiten derzeit an einer einheitlichen Auslegung.

Für Patient:innen bleibt das Verfahren jedoch unverändert:

  • Eine fachärztliche oder psychotherapeutische Indikation ist weiterhin erforderlich.
  • Eine bewilligte Kostenübernahme durch die Krankenkasse bleibt Voraussetzung für die rechtssichere Verordnung von Hormonpräparaten.

Queere & trans*spezifische Fragen

Gibt es trans*affirmative medizinische Angebote?

Ja! Wir bieten geschlechtssensible, trans*affirmative Hausarztversorgung, inklusive Hormonmonitoring und GAHT, sowie Überweisungen zu weiterführender Versorgung, an.

Wie ist die Toilettensituation?

Wir haben ein diskriminierungsfreies Toilettenkonzept mit geschlechtsneutralen WCs.

Wird mein gewählter Name respektiert – auch ohne Personenstandsänderung?

Ja, unbedingt. Sie können Ihren Namen und Pronomen bei uns angeben, und wir verwenden diese konsequent – unabhängig vom amtlichen Eintrag.

Bietet ihr queersensible Sexualberatung?

Ja. Wir beraten zu Sexualität, Körper und Gesundheit – ohne Vorannahmen, normfrei und offen für alle Lebensweisen.

Warum ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erforderlich?

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist notwendig, weil viele Medikamente, die im Rahmen der geschlechtsangleichenden Hormontherapie (GAHT) verwendet werden, „off-label“, also außerhalb ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung, eingesetzt werden.

Eine spezielle Zulassung für die Behandlung von trans oder nicht-binären Personen besteht bislang in Deutschland nicht.
Damit die Verordnung dieser Medikamente rechtlich und wirtschaftlich abgesichert ist, muss die medizinische Notwendigkeit der Behandlung im Einzelfall durch eine fachärztliche oder psychotherapeutische Indikationsstellung belegt und von der Krankenkasse anerkannt werden. Dies bedeutet leider oft auch den mühseligen Weg durch den MD (medizinischer Dienst).

Ohne eine bewilligte Kostenübernahme kann die Verordnung für die Praxis zu einem Regressrisiko führen, da es sich um eine Behandlung außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs handelt.

Wichtiger Hinweis zur rechtlichen Grundlage

Unsere Praxis orientiert sich inhaltlich an der S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“.

Gleichzeitig sind wir jedoch verpflichtet, die vorrangigen rechtlichen und abrechnungstechnischen Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einzuhalten. Dies bedeutet insbesondere:

  • Die Diagnose muss gemäß ICD-10 mit F64.0 („Transsexualismus“) oder F64.9 verschlüsselt werden, damit die Behandlung korrekt abgerechnet werden kann.
  • Da es sich bei der GAHT um einen Off-Label-Use handelt, ist eine bewilligte Kostenübernahme durch die Krankenkasse zwingend erforderlich, bevor Medikamente auf Kassenrezept verordnet werden können.

Hintergrundinformationen

  • In Deutschland sind derzeit keine Arzneimittel speziell für die GAHT zugelassen.
    (GKV-Spitzenverband: „Die Hormonersatztherapie bei Personen mit Transsexualismus stellt dem Grunde nach einen Off-Label-Use dar.“)
  • Eine Genehmigung der Krankenkasse ist in der Regel erforderlich und sollte den Patient*innen vorliegen.
    Daraus sollte hervorgehen, welche Therapien (z. B. Hormonbehandlung, Epilation, Operation) übernommen werden.
  • Die ärztliche Codierung der Diagnose (F64.0/F64.9) ist für die Abrechnung und rechtliche Nachvollziehbarkeit zwingend notwendig.
Was bedeutet „Off-Label-Use“?

„Off-Label-Use“ bedeutet, dass ein Medikament außerhalb des offiziell zugelassenen Anwendungsbereichs verwendet wird.

Das ist bei vielen Hormonpräparaten der GAHT der Fall, da sie ursprünglich für die Hormonbehandlung bei Cis-Frauen oder Cis-Männern zugelassen wurden, nicht jedoch explizit für trans*, inter* oder nicht-binäre Personen.Da es sich dabei um eine rechtlich besonders geregelte Anwendung handelt, darf eine Off-Label-Verordnung nur erfolgen, wenn eine Kostenübernahme der Krankenkasse vorliegt.

Was passiert, wenn keine Genehmigung vorliegt?

Ohne Genehmigung besteht für die behandelnde Praxis ein wirtschaftliches Risiko (Rückforderung der Arzneimittelkosten durch die Krankenkasse).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Die Genehmigung erfolgt nach Vorlage einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Indikationsstellung, in der die medizinische Notwendigkeit der Hormontherapie bescheinigt wird.
Dieses Indikationsschreiben wird zusammen mit dem Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenkasse gesendet.

Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Therapie begonnen oder fortgeführt werden.

Was ändert das BSG-Urteil von 2023?

Das Urteil hat bei vielen Krankenkassen und Ärzt:innen Unsicherheiten ausgelöst, da es Fragen zur Abgrenzung zwischen medizinisch notwendigen und kosmetischen Maßnahmen neu bewertet.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) arbeiten derzeit an einer einheitlichen Auslegung.

Für Patient:innen bleibt das Verfahren jedoch unverändert:

  • Eine fachärztliche oder psychotherapeutische Indikation ist weiterhin erforderlich.
  • Eine bewilligte Kostenübernahme durch die Krankenkasse bleibt Voraussetzung für die rechtssichere Verordnung von Hormonpräparaten.

Anonyme & sensible Behandlungen

Wie funktioniert eine anonyme HIV/STI-Testung?

Sie bekommen eine Nummer statt Ihres Namens, wir erfassen keine persönlichen Daten. Die Beratung ist ebenfalls anonym. Wichtig: eine STI-Testung kann dann nicht über die Kasse abgerechnet werden.

Was wird bei einer PrEP gemacht?

Siehe hierzu im Kapitel PrEP.

Muss ich meinen echten Namen angeben?

Nein, bei sensiblen Anliegen wie anonymen Tests müssen Sie das nicht. In der Regel brauchen wir aber für die Kassenabrechnung einen Namen

Welche Daten werden gespeichert?

Nur das, was medizinisch und rechtlich notwendig ist. Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Daten verlangen und wissen immer, was mit Ihren Infos passiert.

Weitere häufige Fragen

Habt ihr Angebote für BIPoC, FLINTA* oder neurodivergente Personen?

Ja. Wir sehen intersektionale Diskriminierungen und gestalten unsere Praxisräume bewusst safer – z. B. mit queeren und queersensiblen Mitarbeitenden und respektvollem Miteinander.

Ich habe Angst vor Diskriminierung – was kann ich tun?

Unser Team ist queerfreundlich, geschult und offen. Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie uns anonym schreiben oder beim ersten Mal eine Vertrauensperson mitbringen.

zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV)

Was genau ist die HzV?

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) ist ein freiwilliges Versorgungsmodell, bei dem Ihre gesamte medizinische Betreuung über Ihre Hausarztpraxis gesteuert wird. Sie kommen bei gesundheitlichen Fragen zuerst zu uns – wir koordinieren alles Weitere für Sie.

Welche Vorteile habe ich als Patient*in in der HzV?
  • Mehr Zeit für Gespräche
  • Bessere Koordination von Facharztterminen und Therapien
  • Weniger Doppeluntersuchungen
  • Mehr Sicherheit, weil wir alle Infos bündeln und begleiten
  • Strukturierte Vorsorgeprogramme, z. B. bei chronischen Erkrankungen
Muss ich dafür etwas bezahlen?

Nein. Die Teilnahme an der HzV ist für Sie kostenlos.

Bin ich verpflichtet, immer zuerst zum Hausarzt zu gehen?

Ja, das ist Teil des Modells. Sie verpflichten sich, zuerst unsere Praxis aufzusuchen, wenn Sie medizinische Hilfe brauchen. Ausnahmen gelten für:

  • Augenärzt*innen
  • Gynäkolog*innen
  • Kinder- und Jugendärzt*innen
  • Notfälle
Kann ich trotzdem zu Fachärzt*innen gehen?

Ja – aber nur nach vorheriger Absprache mit uns. Wir koordinieren den Weg dorthin, stellen Überweisungen aus und helfen bei der Terminvergabe, wenn nötig.

Wie lange bin ich gebunden?

Die Einschreibung gilt in der Regel für ein Jahr. Danach verlängert sie sich automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Eine Kündigung ist jederzeit zum Quartalsende möglich.

Welche Krankenkassen machen mit?

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten HzV-Verträge an. Ob Ihre Kasse dazugehört, prüfen wir gerne direkt bei uns in der Praxis.

Wie kann ich mich einschreiben?

Ganz einfach: Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Besuch darauf an. Wir erklären alles in Ruhe und kümmern uns um die Anmeldung.

zu DMP (Disease-Management-Programmen)

Was kostet die Teilnahme an einem DMP?

Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Die Kosten werden vollständig von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Wie oft muss ich in die Praxis kommen?

Das hängt von der Erkrankung ab, meist alle 3 bis 6 Monate. Die Termine sind wichtig, um Ihre Werte zu kontrollieren und die Behandlung anzupassen.

Muss ich jedes Mal einen Arzttermin machen?

Nicht immer. Bei vielen Terminen reicht eine strukturierte Kontrolluntersuchung mit Blutabnahme, Lungenfunktion, Blutdruckmessung o. Ä. – je nach Erkrankung. Wenn etwas auffällig ist oder Fragen bestehen, erfolgt ein Arztgespräch.

Werde ich jedes Mal untersucht?

Ja, aber gezielt nach Plan. Welche Untersuchungen gemacht werden, ist genau festgelegt – z. B. Blutzucker, EKG, Lungenfunktion oder Gewicht – je nach Ihrer Diagnose.

Wer trägt meine Daten ein?

Unsere Praxis dokumentiert Ihre Werte in einem speziellen DMP-Formular, das digital an Ihre Krankenkasse übermittelt wird. So wird Ihre Behandlung kontinuierlich begleitet.

Muss ich dafür meine Krankenkasse informieren?

Nein. Wenn Sie bei uns einwilligen, kümmern wir uns um die Anmeldung. Sie bekommen ggf. eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kasse.

Gibt es Schulungen im DMP?

Ja, bei Bedarf empfehlen wir Ihnen anerkannte Patientenschulungen – z. B. für Diabetes oder COPD. Diese helfen Ihnen, Ihre Erkrankung besser zu verstehen und den Alltag damit gut zu bewältigen.

Kann ich das Programm auch wieder verlassen?

Ja, eine Abmeldung ist jederzeit möglich, aber wir empfehlen eine kontinuierliche Teilnahme – gerade bei chronischen Erkrankungen ist langfristige Begleitung besonders wertvoll.