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Das GKV Beitragsstabiliserungsgesetz

News

Das GKV Beitragsstabilisierungsgesetz tritt ab 2027 in Kraft. Es handelt sich um ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzen will.
Für Praxen bedeutet es vor allem: viele Leistungen, die bisher von der Krankenkasse übernommen wurden, werden künftig stärker budgetiert. Das führt dazu, dass sie durch privatärztliche Leistungen ersetzt werden.

Das wird einschneidende Veränderungen für euch als Patient*innen, sowie für unsere Sprechstunden in der Praxis mit sich bringen.

Die konkreten Änderungen umfassen:
- Kürzung der Gynäkologischen Sprechstunde um 50% und Ersatz dieser Leistungen durch privatärztliche
- Kürzung insbesondere der akuten Abendsprechstunde in der Gynäkologie
- Kürzung der Nachmittags- und Abendsprechstunde in der Allgemeinmedizin (ausgenommen HZV)

In Zukunft werden wir deshalb unter anderem spezifische gynäkologische Gesprächstermine zu speziellen Anliegen auf Selbstzahler*innenbasis anbieten.

Wir möchten diese Veränderungen transparent mit euch teilen. Auch für uns ist das kein leichter Weg. Es fällt uns sehr schwer, euch und unsere Praxis vor diese neuen Herausforderungen zu stellen. Gemeinsam müssen wir diesen Weg leider trotzdem so gehen, um als Praxis bestehen zu können und euch langfristig zuverlässig versorgen zu können.